Kumuwie? Panawas? - Das Kommunalwahlrecht

Am 6. März 2016 wird gewählt. Sie als wahlberechtigte/r Frankfurter Bürger/in dürfen über die Zusammensetzung Ihres Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung für die nächsten fünf Jahre bestimmen.

Für einige Bürgerinnen und Bürger wird es die erste Wahl überhaupt sein. Und für andere die bereits zweite oder dritte Wahl nach dem neuen Kommunalwahlrecht. Wir möchten Ihnen hier noch ein mal kurz erklären, auf was man achten sollte.

Als Wahlberechtigte/r haben Sie so viele Stimmen, wie Sitze für das Parlament zu vergeben sind. Das sind für den Ortsbeirat Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim 19 Stimmen. Natürlich können Sie wie bisher einfach die Liste einer Partei ankreuzen, dann werden alle Stimmen nur für diese Partei gewertet und von oben nach unten auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilt. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeiten zu kumulieren und zu panaschieren, um einzelne KandidatInnen von einer oder mehreren Wahllisten zu unterstützen.

Grundsätzlich entscheiden Sie, ob Sie die Liste höchstens EINER Partei ankreuzen, bevor Sie über einzelne KandidatInnen nachdenken. Jede Stimme, die Sie dann nicht anderweitig vergeben, wird auf die von Ihnen gewählte Liste verteilt. Wählen Sie keine Liste, werden nur die Stimmen gewertet, die sie einzelnen Kandidatinnen zugeteilt haben und die restlichen Stimmen verfallen. Wenn Sie keine Liste ankreuzen, sollten Sie also darauf achten, genau 19 Stimmen zu vergeben.

Wenn Sie eine Liste auswählen und die Reihenfolge der KandidatInnen beeinflussen wollen, dann können Sie einzelnen KandidatInnen bis zu drei Stimmen zuweisen. Sie dürfen auch einzelne Kandidaten aus der Liste streichen. Das Vereinigen mehrerer Stimmen auf eine Person nennt man kumulieren.

Panaschieren heißt, dass Sie Ihre Stimmen an die Kandidatinnen und Kandidaten von unterschiedlichen Parteien verteilen können. Das geht, egal ob Sie sich für das Ankreuzen einer Liste entschieden haben oder nicht und auch hier gilt, höchstens drei Stimmen pro KandidatIn zu verteilen. Sie können also gleichzeitig kumulieren und panaschieren, indem Sie die Liste einer Partei ankreuzen, dort durch kumulieren und streichen die Reihenfolge verändern, aber auch Stimmen auf Kandidaten und Kandidatinnen aus anderen Listen verteilen. Es werden also immer zuerst die vergebenen Einzelstimmen ausgewertet und die übrigen Stimmen werden dann automatisch auf die von Ihnen angekreuzte Liste verteilt.

Keine Angst, Sie können eigentlich nicht viel falsch machen. "Unheilbar" ungültig ist ihr Stimmzettel nur, wenn Sie beim Kumulieren und Panaschieren mehr Stimmen verteilen, als Ihnen zustehen (also z.B. 20 oder mehr), oder wenn Sie mehrere Listen ankreuzen, OHNE Einzelstimmen zu vergeben. Denn sind zwei oder mehr Listen angekreuzt und zusätzlich Einzelstimmen vergeben, werden nur die Einzelstimmen gewertet und die übrigen Stimmen verfallen, aber ihr Stimmzettel bleibt gültig.

Für die Wahl zum Stadtparlament gilt übrigens dasselbe, nur dass Sie dort bis zu 93 Stimmen vergeben dürfen.

Und denken Sie daran:

Auf Grün kommt es an!

Auf Ihre Stimme kommt es an!

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