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An der Bahnüberführung Lachweg ist derzeit der motorisierte Verkehr nur von der Seite Nußzeil herkommend zulässig. Just auf dieser Seite der Schranke befindet sich aber kein Hinweis mehr den Motor bei geschlossener Schranke abzuschalten. Bei geschlossener Schranke stehen die PKW dort teilweise mit laufendem Motor. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein entsprechendes Hinweisschild (wieder) anzubringen. mehr
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